Beklebung fertiggestellt!
Am Freitag wurde von der Firma Reemtec unser neuer 56/1 beklebt und bei allen Fahrzeugen die Dachbeschriftung nachgerüstet.
Am Freitag wurde von der Firma Reemtec unser neuer 56/1 beklebt und bei allen Fahrzeugen die Dachbeschriftung nachgerüstet.
Die Bayerische Landesapothekerkammer stellt unter http://lak-bayern.notdienst-portal.de/blakportal/ ein Onlineportal zur Verfügung mit dem Sie sich die fünf nächstgelegenen tagesaktuellen notdienstbereiten Apotheken in Bayern für Ihren ausgewählten Ort anzeigen lassen können.
Wir haben heute unseren neuen GW-L2 mit einem staatseigenen Hochwassermodul als Beladung in Dienst gestellt.
Das Fahrzeug trägt den Funkrufnamen "Schimborn 56/1" und kann absofort eingesetzt werden. Ausgerüstet ist es mit drei 13kVA Stromaggregaten und 18 Chiemseepumpen sowie verschiedenem Zubehör.


Nachdem es jetzt wieder auf die schöne warme Jahreszeit zugeht und durch die in der Zeit erhöhte Waldbrandgefahr möchten wir auf einige Punkte aufmerksam machen.
Für die Entstehung eines Feuers sind drei Faktoren notwendig: Sauerstoff, Brennmaterial und Hitze. Fehlt einer davon, erlischt das Feuer. Insbesondere Nadelholzbestände (Kiefer) auf trockenen Standorten sind gefährdet. Trifft ein Auslöser (z. B. eine weggeworfene Zigarette) auf entsprechende Bedingungen, kann ein Brand ausgelöst werden. Die brandgefährlichste Zeit ist das Frühjahr, wenn das dürre Gras noch nicht von frischem Grün überwachsen wird. Von Ende Juni bis Anfang September kann bei anhaltend heißem Wetter und sommerlicher Trockenheit ebenfalls erhöhte Gefahr bestehen.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die im April 2013 veröffentlichte neue „Richtlinie zur Waldbrandabwehr“ enthält neben Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung u. a. Regelungen zur Waldbrandbekämpfung und zur Waldbrandstatistik. Weitere Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer im Wald finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB).
Richtlinie zur Waldbrandabwehr
Für Interessierte hat die Feuerwehrschule Würzburg das Merkblatt "5.6 Waldbrände" herausgegeben. Es fasst wichtige öffentlich-rechtliche Bestimmungen und brandschutztechnische Empfehlungen zusammen. Es kann direkt auf der Internetseite der Feuerwehrschule heruntergeladen
Und weil viele gerne und oft im Wald spazieren und ihre Freizeit im oder in der Nähe des Waldes verbringen ist es auch wichtig im Falle eines Unfalls schnellst möglich Hilfe zu organisieren. Eine genaue Ortsangabe ist hier für nicht immer möglich. Deshalb sind Rettungspunkte als Treffpunkt für Einsatzkräfte und Ersthelfer gekennzeichnet. Einfach die Nummer auf dem Schild durch geben und schon weiß die Leitstelle wohin sie Hilfe schicken soll.
Genaue Lage der Rettungspunkte und weitere Erklärungen unter: