Donnerstag, 28. März 2024

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Verbrennen von Gartenabfällen

 

Im Frühjahr und Herbst müssen viele Gartenarbeiten erledigt werden, bei denen größere Mengen pflanzlicher Abfälle anfallen. Schnell werden die Kapazitäten des eigenen Komposters überschritten und es stellt sich die Frage: "Wohin mit all den Gartenabfällen?“

 

Wer den Sammeltermin für Grünabfälle, der im Frühling in jeder Gemeinde angeboten wird verpasst hat, kann die Grünabfälle am Grünabfallsammelplatz der Gemeinde oder dem Kreisrecyclinghof abgeben.

 

Das Verbrennen von Grünabfällen aus privaten Hausgärten ist innerhalb bebauter Ortsteile verboten.

 

Befindet sich ein solcher Garten außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung dürfen Grünabfälle, die dort angefallen sind, unter Beachtung einiger Voraussetzungen, an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Dabei müssen Gefahren,Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung so wie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus verhindert werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; schon brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es muss sichergestellt werden, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.

 

Der Markt Mömbris weist darauf hin, dass die Kosten für Feuerwehreinsätze, die aufgrund solcher Feuer nötig werden, an den Verursacher weiterberechnet werden.

 

Bitte beachten Sie außerdem:

Immer wieder werden Gartenfeuer, die eigentlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, zur Verbrennung sonstiger (Holz-) Gegenstände wie Obstkisten, Bretter, Latten oder sogar Möbelteile "missbraucht". Solche "wilden Müllverbrennungen" sind kein Kavaliersdelikt! Sie können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer weitere Fragen zum Verbrennen oder Kompostieren von Gartenabfällen hat, kann sich unter 06021/ 394-407 an die Abfallberatung wenden.

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